Informatives
Allgemeine Hinweise rund um den Garten
Gartenlauben und Bungalows vor Einbruch schützen
Infos - Ratschläge - Praxistipps: Broschüre zum Download (PDF)
(Quelle: www.polizei.sachsen.de)
Nicht nur, dass der Verlust der teuren Bohrmaschine oder der Radio-Anlage für laue Wochenendabende im Sommer weh tun würde. Demolierte Türen oder Fenster reichen schon als Ärger, von der ganzen „Rennerei“ zu Versicherung und Polizeirevier zu schweigen. Damit Einbrecher kein leichtes Spiel haben, rät die sächsische Polizei:
- Sichern Sie Ihre Türen und Fenster sichtbar und solide ab, denn das schreckt Täter von ihrem Vorhaben ab.
- Verriegeln Sie Ihre Fensterläden von innen und sichern Sie diese gegen Ausheben. Die Fensterläden sollten stabil gebaut sein.
- Wenn Sie Ihre Gartenlaube oder den Bungalow längere Zeit verlassen, schließen Sie sogenannte Einstiegshilfen wie Leitern, Kisten oder Mülltonnen weg.
- Deponieren Sie keine "Notschlüssel" unter Fußabtretern, in Dachrinnen und unter Blumenkästen. Diese Verstecke sind auch Dieben bekannt.
- Vor der Winterfestmachung sollten auch äußerlich sichtbare Gegenstände, wie SAT-Schüsseln, abgebaut und sicher verschlossen werden.
- Verschrauben Sie Ihre Fenster außerhalb der Gartensaison mit von innen zu lösenden Holzplatten.
- Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz der Gartenlaube.
(Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern | Abteilung 3)
Allgemeine Informationen zur Laubenversicherung:
Laubenversicherung für Kleingärtner (PDF)
Infobroschüre zur Laubenversicherung (PDF)
Hinweise für den Schadenfall in der Laubenversicherung:
- Melden Sie einen Schaden umgehend persönlich, telefonisch oder schriftlich an unsere Agentur direkt! Führen Sie alle eventuellen Reparaturen erst nach Absprache mit unserer Agentur durch! (ausgenommen davon sind Notreparaturen)
- Verständigen Sie bei Einbruchdiebstahl und Feuer die Behörden (Polizei, Feuerwehr). Lassen Sie sich bitte unbedingt die Bescheinigung aushändigen. Diese muss alle verursachten Schäden und Verluste enthalten!
- Vermeiden Sie bis zum Eintreffen der Polizei Veränderungen am Einbruchsort, wenn möglich auch nicht vorher betreten!
- Wenn möglich, fertigen Sie bitte einige Fotos der Schäden an.
- Fertigen Sie eine Aufstellung der fehlenden, beschädigten oder zerstörten Gegenstände an. Diese muss das Jahr des Kaufes und den Kaufpreis enthalten. Bitte fügen Sie wenn möglich Quittungen bei. (Für Gegenstände in der Gewährleistungsfrist ist dies unbedingt notwendig!)
- Für die Regulierung der Schäden am Gebäude, die durch Einbruch, Sturm oder Hagel entstanden sind, benötigen wir entweder die Rechnung Ihres Handwerkers oder die Kassenbelege für benötigtes Material sowie eine Aufstellung Ihrer Arbeitszeit.
- Bitte beachten Sie, dass die maximale Entschädigung für Gebäudeschäden durch Einbruch 200,- € zzgl. 15 % der Höherversicherung für den Laubeninhalt beträgt!
- Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Bankverbindung.
- Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen (diese sollten spätestens 3 Monate nach dem Schadenstag vorliegen) beträgt die Bearbeitungszeit max. 7 Tage.
Um eine zügige Bearbeitung des Versicherungsschadens gewährleisten zu können, bitten wir Sie, diese genannten Hinweise zu beachten.
Bei Haftpflichtschäden ist zu beachten:
Die Meldung hat direkt an die Versicherungsagentur zu erfolgen, der Stadtverband ist zu informieren.
Stellen Sie sicher, dass von vorhandenen Zeugen die Personalien festgestellt werden.
(Quelle: Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V.)
Hinweise für den Schadenfall in der Laubenversicherung (PDF)
Der hektische Großstadttrubel weckt bei vielen Menschen das Bedürfnis, sich im Grünen zu erholen. Eine praktische Lösung ist der Schrebergarten. Die durchschnittlichen Übernahmepreise variieren dabei von Stadt zu Stadt mitunter stark. Wie die Infografik von Statista zeigt, reicht die Preisspanne von überschaubaren 870 Euro in Halle bis hin zu rund 11.500 Euro in Berlin. In anderen Regionen liegt der Preis im Durchschnitt selten über 5.000 Euro. Das Preisniveau hängt dabei von Angebot und Nachfrage ab. Wer unter die Kleingärtner gehen möchte, sollte nach einem lokalen Verein schauen, die abzugebende Gärten oft auf ihrer Internetseite annoncieren. Allerdings muss man sich vielerorts auf Wartelisten eintragen, da die Zahlen der Interessenten das Angebot oft übersteigt.
(Quelle: https://de.statista.com/infografik/13983/preise-fuer-schrebergaerten-in-deutschland/)
Bei Erdarbeiten (Ausschachtungen /Einschlagen von Hülsen usw.) ist vorher die Lage von Medien (Strom und Wasser) beim Vorstand zu erfragen.
Für entstandene Schäden haften die Pächter!!!