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Beitrags- und Gebührenordnung

des Kleingärtnervereins "Hilbersdorfer Höhe" Chemnitz e.V.


Die Vereinssatzung besagt, dass sich der Verein durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Spenden oder sonstige Einnahmen finanziert.

Diese Ordnung soll die Finanzierung präzisieren.

  1. Die Mitgliedsbeiträge bilden die Grundlage für die gesamte Ausgabenfinanzierung des Vereins.
  2. Umlagen werden durch den Verein von den Mitgliedern für einen außergewöhnlichen Bedarf erhoben.
  3. Gebühren werden durch den Verein von den Mitgliedern erhoben für Leistungen, die nicht unmittelbar Gegenstand der kleingärtnerischen Tätigkeit sind.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird in einer Summe erhoben, setzt sich aber aus drei Teilen zusammen:

  1. Mitgliedsbeitrag, der an den Stadtverband abzuführen ist.
    Der Beitrag liegt ab ab 2023 bei 30,00€ im Jahr je Mitglied. Mit diesem Beitrag sind auch die Mitgliederhaftpflicht- und Vereinsrechtschutzversicherung sowie der Rechtschutzfonds finanziert.
  2. Mitgliedsbeitrag der im Verein verbleibt.
    Der Beitrag liegt bei 50,00 € im Jahr je Mitglied.
    Mit diesem Beitrag sind auch die Auslagen für Reparaturen von Vereinsvermögen, Ehrenamtspauschale, Auslagenersatz und übrige Vereinsausgaben zu finanzieren. Neben diesem Beitrag erhält sich der Verein auch durch ehrenamtliche Tätigkeit seiner Vereinsmitglieder sowie durch organisierte Gemeinschaftsarbeit seiner Pächter. Kann die Gemeinschaftsarbeit, zur Zeit 8 Stunden je Jahr, nicht manuell geleistet werden, ist ab 2022 ein Beitrag in Höhe von 30,00 € je Stunde zu zahlen. Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird jährlich nach Arbeitsbedarf durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder
    Der Beitrag liegt bei 2,50 € im Jahr je förderndes Mitglied.

Umlage für die Reparatur der Wasserleitung

Die Umlage für die Reparatur der Wasserleitung beträgt je Jahr und Kleingarten 25,00 €.
Erhoben wird die Umlage solange, bis die Wasserleitung, die zur gemeinsamen Nutzung dient, in der gesamten Vereinsanlage repariert ist. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.


Gebühren

  1. Wertermittlungsgebühr

    Bei einer Gartenübergabe durch Kündigung oder aus anderem Grund ist generell eine Schätzung (Wertermittlung) im Kleingarten erforderlich. Die Wertermittlungsgebühr zahlt generell der abgebende Pächter sofort bei Übergabe des Protokolls an die Wertermittler.
    Die Gebühr für Wertermittlung beträgt 48,00 € je Kleingarten bei einem ermittelten Wert bis 2.500,- € und 2,50 € je weitere 500,- € höchstens jedoch 60,- € je Kleingarten.
    (einschließlich Porto, Schreibmaterial/Wertermittlungsprotokoll)

  2. Gebühren bei Gartenübernahme/-abgabe
    1. Gartenübernahmegebühr

      Für jeden neu vergebenen Garten wird eine Dokumentenmappe angefertigt. Diese enthält mindestens Pachtvertrag, Kaufvertrag über Bebauung und Anpflanzung, Wertermittlung der Parzelle, Satzung des Vereins, Gartenordnung, Wasserordnung, Polizeiordnung der Stadt Chemnitz, Lage der Elt-Zuleitung für die Laube, Baugenehmigung, Beitrags- und Gebührenordnung, Kündigung des Kleingartens, Hinweise zum Pächterwechsel. Die Dokumentenmappe bleibt Eigentum des Vereins und ist mit der Kündigung dem Verein zurückzugeben. Bei Verlust sind 26,00 € an den Verein zu entrichten.

    2. Einmaliger Vorauszahlungsbetrag und Rechnungslegung

      Bei Übergabe des Kleingartens an einen neuen Pächter wird eine einmalige Vorauszahlung (Sicherungsbetrag) in Höhe von 250,00 € fällig. Dieser Betrag wird bei Gartenübergabe bar vom Vertreter des Vorstandes kassiert.
      Der Neupächter erhält außerdem eine Rechnung über fällige Aufwandsposten des laufenden Jahres, wie anteilige Pacht, Vereinsbeitrag, Beitrag Reparatur Wasserleitung, Grundsteuer B, Strom- und Wasserverbrauchsvorauszahlung. Diese Rechnung wird vom Kassierer zugestellt und enthält ein entsprechendes Fälligkeitsdatum.
      Zum Jahresende erfolgt die Gesamtabrechnung. Die Rechnung hierzu erhält der Pächter Ende Dezember des laufenden Jahres bzw. Anfang Januar des Folgejahres.
      Die Sicherheitsleistung von 250,00€ wird ab 2023 beim Verein in einem separaten Sachkonto geführt und erst bei Austritt aus dem Verein und pflichtgerechter Übergabe des Gartens wieder ausgezahlt. Bei nicht pflichtgerechter Übergabe oder offener Rechnungen des Pächters kann die Sicherheitsleistung für die Begleichung der Mehraufwände des Vereins verwendet werden.

  3. Grundgebühr für Wasser/Strom sowie Gebühr für Gemeinschaftsverbrauch Wasser/Strom

    Da jeder Kleingärtner Wasser und Strom nicht direkt vom Erzeuger beziehen kann, muss der Verein eine Mittlerfunktion übernehmen. Dabei dürfen dem Verein aber keine finanziellen Verluste entstehen. Die Mittlerfunktion des Vereins ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Alle neben dem Verbrauchspreis entstehenden Aufwendungen und Verluste sind durch den Grundpreis und die Gebühr für den Gemeinschaftsverbrauch durch jeden Pächter zu bezahlen. Diese Werte sind nicht starr. Für die Abrechnung 2023 gelten: Grundpreis Strom 3,70 €, Grundpreis Wasser 4,35 € sowie Gemeinschaftsverbrauch Strom 12,00 € und Wasser 5,70 € je Garten. Die jeweils gültigen Werte sind zur Mitgliederversammlung zu benennen.

  4. Mahngebühren für Nicht- oder nicht fristgerechte Zahlung

    Für Nicht- oder nicht fristgerechte Bezahlung der Rechnung über die Jahresabrechnung, Rechnungen aus Wertermittlung oder Gartenübergabe, weitere Rechnungen beträgt die Mahngebühr 7,50 € je erfolgter Mahnung. Darüber hinaus werden Verzugszinsen wie üblich berechnet.
    Werden Strom und Wasser wegen Nichtbezahlung der Rechnung abgestellt, wird bei Wiederanschluss eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Zahlbar vor Wiederanschluss.

  5. Portogebühren, Auskünfte vom Meldeamt

    Portogebühren werden für die Übersendung der Jahresabrechnung in Höhe von 1,55 € berechnet.
    Bei Mahnungen und Zustellungen, die eigentlich der Abholpflicht unterliegen werden die Portogebühren in der anfallenden Höhe berechnet. Kommt ein Mitglied seiner Meldepflicht bei Veränderung der Wohnanschrift nicht nach, dann hat er die entstehenden Kosten der Einholung der Veränderung beim Meldeamt einschließlich zusätzlicher Arbeitsleistung in Höhe von insgesamt 25,00 € zu tragen.

  6. Gebühr für Ausleihe der Chronik des Vereins

    Die Chronik des Vereins liegt als Dokumentenmappe oder als CD vor. Eine Ausleihe durch interessierte Vereinsmitglieder ist gegen ein Entgelt in Höhe von 2,00 € je Ausleihe möglich.

  7. Sonstige finanzielle Leistungen der Mitglieder, die vom Verein für andere kassiert werden
    1. Pacht für die Kleingarten- und Allgemeinfläche, zurzeit 0,14 € je m²
    2. Grundsteuer B für Bauland (Laube größer als 25 m²)
    3. Versicherungsbeitrag über vom Verein vermittelte Versicherung
    4. Verbandszeitschrift

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04. November 2021 - gemeinsam mit der Bestätigung des Finanzberichtes des Vorstandes - erfolgte auch die Anerkennung der Gebühren gemäß § 8 der Satzung des Vereins der Kleingärtner.

Diese Ordnung hat den Arbeitsstand Januar 2022.


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